WordPress ★ WebDesign ★ SEO
Newsletter versenden – erlaubt?

Newsletter versenden – erlaubt?

Aus gegebenem Anlass möchte ich hier Klarheit schaffen was das Gesetz zur Versendung von (Massen)-Emails sagt: Die Versendung an mehr als 50 Empfänger ohne deren Einwilligung ist, laut Telekommunikationsgesetz, ein Verwaltungsdelikt.

Wann gebe ich meine Einwilligung?

Ich muss meine Einwilligung extra erteilen, eine übliche Form ist das Klicken auf den Button:

„Ich bin mit der Zusendung des Newsletters einverstanden!“

Der Newsletter muss über eine eigens dafür angelegte Email-Adresse versendet werden (zB. newsletter@sternenstaub.at).

Die Einwilligung kann auch anders gegeben werden: Wenn etwas verkauft wird und die Einwilligung dazu in den AGB’s des Verkäufers (die offen aufliegen und zu finden sind) steht. Dann darf der Verkäufer ähnliche Produkte (Dienstleistungen) per Email anbieten.

Wann gebe ich sie nicht?

Ich gebe keine Einwilligung wenn ich meine Email-Adresse bekannt gebe weil ich eine Anfrage habe, ein Video sehen möchte oder einen Kommentar schreibe. Ich kann mich in die sogenannte „Robinson-Liste“ eintragen, dann verbiete ich auch die Zusendung eines Newsletters und die von Werbung.

Weitere Informationen

Die Informationen zur Österreichsichen Rechtslage von der WKO.
Eine Checkliste der WKO: Zusendung von Werbe-E-Mails.pdf

Zur Deutschen Rechtslage: Rechtssicheres Email-Marketing.pfd